Reisefreiheit

Eine Chronik der Behinderungen

von T. G.

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Leipzig, Januar 1987, Amt für Genehmigungswesen

"Warum wollen Sie die DDR verlassen? Bedenken Sie, dass Sie dann niemals mehr Ihre Mutter besuchen können, nicht einmal zu ihrer Beerdigung können sie dann kommen."

"Sehen Sie, genau deshalb will ich dieses Land verlassen, weil seine Mächtigen Söhne nicht zu ihren Müttern lassen und Väter nicht zu ihren Töchtern."

Hannover, Dienstag, 15. Dezember 2004

Um fünf Uhr in der Früh schrillt das Telefon. Wir haben es vorsorglich neben dem Bett liegen und sind sofort hellwach: Die Schwiegermutter ruft aus Novosibirsk an. Dort ist es bereits zehn Uhr Morgens und sie wollte im Generalkonsulat ein Visum beantragen. Am kommenden Samstag geht ihr Flug nach Hannover. Irgendetwas läuft dabei eigentlich immer schief, erfahrungsgemäß lässt sich das aber mit einem kurzen Telefonat von hier aus ins Lot rücken.

Doch diesmal hat man die Schwiegermutter erst gar nicht ins Konsulat hinein gelassen. Es sei für sie nicht zuständig. Sie kommt aus dem Fernen Osten Russlands, aus der Stadt Chabarowsk, gelegen am Fluss Amur, an der Ostgrenze Chinas, etwa 8000 Kilometer östlich von Moskau. Nun soll sie dort hin, nach Moskau, aber das ist unmöglich. Flug- oder Zugtickets sind so schnell nicht zu bekommen, außerdem hat sie dafür kein Geld. In der Tasche einige tausend Rubel für die Visa-Gebühren und die Krankenversicherung, dazu ihr Flugticket Chabarowsk-Novosibirsk-Hannover und zurück. Einen anderen weg kann sie nicht nehmen. Und wozu sollte das auch gut sein?

Es wird sich bestimmt klären lassen, denke ich. Im Sommer ging es doch auch, hat man ihr ohne weiteres in Novosibirsk ein Visum ausgestellt. Sie soll ein wenig warten, ich werde mich melden. Nach einigen Versuchen erreiche ich das Konsulat, lasse mich mit der Visa-Stelle verbinden und erkläre einem deutschen Beamten die Situation. Ja, so ginge das freilich nicht, man sei schließlich nicht zuständig, sie müsse nach Moskau. Schließlich könne ich meinen Pass auch nicht einfach in München beantragen. (Aber bei mir um die Ecke.) Dass sei schon immer so gewesen, im Sommer habe man vielleicht noch eine Ausnahme gemacht. Damit sei es vorbei. Es gebe Vorwürfe seitens anderer Schengen-Länder, man sei zu lax, und Untersuchungen gebe es sogar schon im Bundestag. Meine Frau sitzt neben mir und weint.

Man müsse sich streng an die Vorschriften halten, sonst würden die Leute doppelt Visa beantragen, zuerst in St. Petersburg, dann in Moskau und noch einmal in Novosibirsk. Der pure Blödsinn ist das, denn jede Ablehnung wird im Computer vermerkt und alle Visa-Stellen fragen das ab. Außerdem muss die Schwiegermutter meine Einladung vorlegen, und die wird gleich beim ersten Mal abgestempelt. Aber ich schimpfe nicht, sondern bitte und bettle -- wenn man die Mamuletschka jetzt nach Hause schickte, eine Katastrophe wäre das und das traurigste Weihnachten meines Lebens. Unsere jüngste Tochter ist gerade zwei Monate alt, die ältere gut zwei Jahre. Der Beamte lässt sich erweichen -- zum letzten Mal, ab sofort nur noch Moskau.

Moskau. Ich schmeiße ein Glas an die Wand. Wie soll das noch enden mit diesen Visa? Es wird immer schwerer, anstatt leichter. Mal ums Mal. Früher konnte die Mamuletschka sich das Visum noch bequem, wenn auch teuer, über ein Reisebüro besorgen lassen. Seit einem Jahr ist es damit vorbei. Notgedrungen fanden wir den Weg über Novosibirsk. Dort haben wir Bekannte mit einer für russische Verhältnisse großen Wohnung, bei denen sie wohnen kann, während ihr Visum bearbeitet wird. Unsere Freunde in Moskau hausen in einem Ein-Zimmer-Loch zu dritt mit ihrer kleinen Tochter. Sie werden trotzdem helfen, aber schön ist das nicht.

In meiner Verzweiflung schreibe ich einen sechsseitigen Brief an Frau Doris Schröder-Köpf, mit der wir noch an St. Martin dieselbe Kirchbank gedrückt haben, ihr Mann das russische Adoptivkind auf der Schulter. Ich schildere der Kanzler-Gattin unsere Situation, meine Verzweiflung darüber, und bitte sie, sich für Reiseerleichterungen für russische Angehörige deutscher Familien einzusetzen -- nicht für uns persönlich, dafür wäre es ohnehin zu spät. Eine Woche später ruft das Kanzleramt an. Man habe sich erkundigt, das Visum sei erteilt worden. Familie Schröder wünscht schöne Weihnachten. Ich bedanke mich artig.

Januar 2005

In den Zeitungen tauchen erste Berichte über eine angeblich lasche Vergabe deutscher Visa auf. Ich beginne damit, im Internet die Bundestagsprotokolle nachzulesen und stoße auf jene vom 2. Dezember. Da hat die Fraktion der Frau Dr. Merkel und andere die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt. Von massenhaftem Missbrauch ist die Rede, Schleusern, Zwangsprostituierten, Gerichtsurteile werden zitiert. Am 17. Dezember wird der Untersuchungsausschuss eingesetzt, zwei Tage nach unserem Beinahe-GAU von Novosibirsk. Das kann ja noch heiter werden. Ich schreibe an den Bundestag, berichte von den Auswirkungen, die diese Debatten für meine Familie haben, und bitte darum, dass man das abstellt.

Februar 2005

Der Spiegel macht die Visa-Problematik zur Titelgeschichte und damit zu einer Medien-Affäre. Ohne jeglichen Beleg wird ein Schleuser-Prozess, bei dem es anfänglich um etwa 5000 Fälle geht, und es am Ende wegen etwa 500 Fällen zu einer Verurteilung kommt, mit den Visa-Zahlen der Botschaft Kiew in Verbindung gebracht, die zeitweilig von knapp 200.000 auf bis zu 300.000 gestiegen waren. Als Ursache machen die meisten Journalisten ohne viel Federlesen eine angeblich lasche Vergabe-Praxis aus, die es so nie gegeben hat. Schuld seien auch so genannte Reiseschutz-Pässe, von denen aber nur einige zehntausend verkauft worden sind, die als Erklärung für hundertausende Visa daher kaum herhalten können.

Macht nichts. Man will eine Regierung stürzen, sie hinweg schreiben, die Macht der spitzen Feder genießen. Kollateralschäden sind uninteressant. So kümmert sich kein Journalist um die offen zu Tage liegenden, gravierenden Versäumnisse der Kölner Ausländerbehörde. Die hätte die Einlader prüfen müssen. Vom Angeklagten im Schleuser-Prozess angeworbene Obdachlose, denen man niemals eine Bescheinigung in die Hand drücken durfte, dass sie einen Ausländer beherbergen wollen, ohne die offenkundige Zahlungsunfähigkeit des Einladers darauf zu vermerken. In einigen Berichten versteift man sich sogar auf die These, dass der Außenminister zu informieren gewesen sei, weil plötzlich Ukrainer ohne Unterkunft in Köln auffällig wurden. Dabei hätte eine ordentliche Bonitätsprüfung bei den Einladungen das Problem ganz schnell behoben.

Hannover, 14. April 2005

Ich schreibe einen langen Brief an die Stadtverwaltung Hannover, in der ich die Situation meiner Familie und die Schwierigkeiten bei Besuchen meiner Schwiegermutter schildere. Darin erkläre ich, dass wir ein Mehrfachvisum für die Babuschka beantragen wollen und daher auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung brauchen, die ich gerne abgeben möchte.

Hannover, 18. April 2005

Ich suche die Ausländerstelle auf und frage nach der Verpflichtungserklärung. Mehrfachvisa, Jahresvisa etc. gebe es für uns nicht. Aber es steht doch im Gesetz? Ja, aber das sei nur für Diplomaten. Das steht aber nicht im Gesetz. Egal, die Ausländerstelle ist dafür sowieso nicht zuständig, das entscheidet die Botschaft. Ich brauche die Verpflichtungserklärung. Die gibt es nur für eine begrenzte Zeit. Und überhaupt: Mein Gehalt reicht ja gar nicht. Ich arbeite zurzeit nur zu zwei Dritteln, habe Elternzeit genommen. Kindergeld und Erziehungsgeld werden nicht mit berechnet, das kann man nicht pfänden. Sie sollen doch nichts pfänden, ich werde meine Schwiegermutter schon angemessen versorgen. Und außerdem arbeite ich ja bald wieder voll, dann können sie meinethalben ja später pfänden. Weil der Vater Erziehungsurlaub nimmt, kann die Großmutter nicht mehr die Enkel besuchen, wäre das Ergebnis dieser Bonitätsprüfung nach Schema Eff, die flächendeckend im Lande praktiziert wird. Man will mir großzügig die Bonität für die Einladung bescheinigen, wenn ich einen Nachweis von meinem Arbeitgeber bringe, dass die Elternzeit wie angegeben endet.

Berlin, 20. April 2005

Ich bekomme die Erlaubnis, zwei Sitzungen des Visa-Untersuchungsausschusses zu besuchen, und fahre eigens für zwei Tage nach Berlin. Es herrscht kaltes, klares Wetter an diesem Morgen. Die Sonne scheint auf die Stahlkreuze am Spree-Ufer, die Kreuze für die Mauer-Toten. Illegaler Grenzübertritt. Der Ausschussvorsitzende spricht von einer Visa-Front, die Mauer-Kreuze im Rücken. An dieser Visa-Front in Moskau habe der frühere Botschafter gekämpft. Es ist der 20. April, Führers Geburtstag. Bis Moskau hat der es jedenfalls nicht geschafft. Der Botschafter a. D. sagt, das mit den Zuständigkeiten könne man in Russland nicht so genau nehmen, um den Menschen die Wege nicht unnötig zu erschweren. Dank Visa-Ausschuss kann man das nun doch. Wen interessieren schon die Betroffenen, es geht schließlich um die Macht, die Macht in Deutschland. Den Kopf von Joseph Fischer, dem grünen Außenminister. Hosianna, kreuziget ihn.

Am nächsten Tag gibt's zum ersten Mal im deutschen Fernsehen das Ausschuss-TV zu sehen. Sehr imposant scheint die orange Krawatte von Staatsminister a. D. Ludger Volmer. Seine Worte zur Visa-Praxis verhallen indessen kaum gehört: "Hart an der Grenze zur Menschenrechtsverletzung".

Mai 2005

Aus Moskau heißt es stereotyp: Von der persönlichen Antragstellung kann nicht abgewichen werden. Schengen, Schengen, nochmals Schengen. Schwiegermutter soll also zum x-ten Mal eine Botschaft besuchen und diesmal soll es unbedingt Moskau sein. Wozu das alles? Moskau. Ich werfe ein Glas an die Wand.

Juni 2005

Ende Juni fährt die Schwiegermutter zwangsläufig nach Moskau. Sie wird unfreundlich behandelt, die Geburtsurkunden der Enkelkinder will man nicht sehen, ebenso eine zusätzliche Erklärung ihrer Situation, dass sie gern regelmäßig ihre Enkelkinder und ihre Tochter besuchen möchte und dafür mindestens ein Jahresvisum bräuchte, damit sie nicht alle paar Monate nach Moskau muss. Sie schmeißt kein Glas, sie ruft uns an. Ich telefoniere darauf mit einem Beamten der Botschaft: Er würde gern ein Jahresvisum erteilen, aber die verfluchte Verpflichtungserklärung aus Hannover mit ihrer zeitlichen Befristung erlaubt ihm das nicht.

Anfang Juli 2005

Ich schreibe eine Mail an den Oberbürgermeister-Kandidaten der SPD für Hannover, Stefan Weil. Ob er sich für die Belange binationaler Familien in seiner Stadt auch so wenig interessiere wie der Amtsinhaber, will ich wissen. Weil antwortet tatsächlich, er kenne meinen Fall und solche Beschwerden seien zum Glück sehr selten. Im Übrigen sei die Stadt für die Visa-Erteilung ja nicht zuständig.

7. Juli 2005

Ich habe einen Termin auf der Ausländerbehörde. Zuerst kommt das Theater wegen des zu geringen Einkommens im Erziehungsurlaub. Außerdem will die Sachbearbeiterin gleich mit zwei eingeladenen Ausländern rechnen, weil die Schwiegermutter ja noch eine gültige Einladung vom April hat. Sie ist so gar gerade hier in Hannover, entgegne ich, aber ein und denselben Ausländer kann man nur einmal beherbergen, nur einmal füttern und auch nur einmal abschieben. Mit Inländern soll sich das ähnlich verhalten, allerdings gibt es in beiden Kategorien welche, die für zwei essen -- Schwiegermutter gehört eindeutig nicht dazu. Die etwas begriffsstutzige Bearbeiterin gibt auf, geht zum Chef und lässt es sich erklären.

Danach geht es weiter das Formular entlang bis zum Stolperstein "Dauer des Aufenthalts". "Die Verpflichtungserklärung wird abgegeben bis zum 07.03.2010", habe ich frech in den Vordruck geschrieben. Bis dahin gilt Schwiegermutters Auslandspass. Das gibt es nicht. Gibt es doch. Nicht. Doch. Sie geht zum Chef und kommt kopfschüttelnd zurück: Das haben wir noch nie gemacht. Die Einladung stellt sie aus bis 2010. Es kommt mir vor wie ein Wunder.

Nicht ohne Stolz über diesen kleinen Sieg schreibe ich an die Botschaft in Moskau. Ob sie das Visum nun verlängern könnten oder ein neues ausstellen, ohne dass die Babuschka noch mal kommen muss. Nein, das geht auf gar keinen Fall, es muss ein neues Visum her und sie soll noch mal nach Moskau. Wozu? Um ihren Reisezweck zu erläutern. Aber es ist doch immer der gleiche Zweck, den sie schon x-mal persönlich erläutert hat: die Enkelkinder. Nastja ist inzwischen knapp drei Jahre alt und spricht schon ganz gut Russisch, jedenfalls wenn die Babuschka hier ist. Und sie fragt, wann kommt denn das Flugzeug mit meiner Babuschka wieder?

Den ganzen unseligen Mail-Wechsel mit irgendwelchen subalternen Botschaftsangestellten schicke ich an den Bundestag. Warum soll die Schwiegermutter schon wieder nach Moskau? Aber von dort kommen nur Eingangsbestätigungen. So schreibe ich an den Staatssekretär im Auswärtigen Amt, der das Reisebüro-Verfahren für meine Schwiegermutter verboten hat, Dr. Jürgen Chrobog. Touristen dürfen ja weiter übers Reisebüro Visa beantragen. Wer den Kölner Dom besichtigen will, kann sich den Weg zur Botschaft sparen, wer die eigenen Enkelkinder besucht, der muss Mal ums Mal persönlich anreisen, sei es über viele tausend Kilometer. Ehe und Familie, nicht Touristen und Vergnügungsreisende stellt die Verfassung unter besonderen Schutz des Staates, schreibe ich dem Juristen Chrobog.

Dann schreibe ich noch an die Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises, die dummer Weise auch noch Bundesbildungsministerin ist, und bitte sie um Hilfe. Nach ein paar Wochen kommen ein paar lapidare Zeilen aus dem Auswärtigen Amt, man danke für diese neuerlichen Schreiben, sie enthielten ja nichts Neues und mir sei ja schon ausführlich geantwortet worden. Hä?

Brüssel, August 2005

EU-Kommissar Franco Frattini nimmt zur deutschen Visa-Politik Stellung: Es dürfe keine nationalen Alleingänge in Visa-Angelegenheiten mehr geben. Die als zu lax verschrienen Erlasse aus dem Auswärtigen Amt verstießen gegen das Gemeinschaftsrecht. Dann gestaltet dieses Recht doch nicht so, dass solcher Irrsinn dabei herauskommt, denke ich, und schreibe zuerst an einen Europa-Abgeordneten und später auf Anraten an Frattini selbst.

September 2005

Aus dem Deutschen Bundestag bekomme ich eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes: Die persönliche Vorsprache sei unabdingbar im Visa-Verfahren, aber ausnahmsweise dürfe die Schwiegermutter das künftig wieder in Novosibirsk absolvieren. Die Bundestagsverwaltung sieht den Fall damit als abgeschlossen an, dem Anliegen sei schließich entsprochen worden.

Oktober 2005

Der Leiter des Visareferats im Auswärtigen Amt entschuldigt sich für ein Missverständnis wegen der Schreiben. Man sei davon ausgegangen, dass der Deutsche Bundestag mir alle Stellungnahmen übermittel hätte. Hat er aber nicht. Ansonsten bleibt alles beim Alten: Vorsprache ist unverzichtbar, Jahresvisum gibt's vielleicht.

November 2005

Die Babuschka bereitet ihre Reise für Mitte Dezember vor. Alles steht ein wenig auf der Kippe, weil die Chinesen den Amur vergiftet haben. Die Schule, in der sie unterrichtet, soll geschlossen werden, die ausfallenden Stunden muss sie womöglich in der zweiten Dezember-Hälfte nachholen. In Russland ist Weihnachten ja erst im Januar.

Einstweilen leidet das Auswärtige Amt an Amnesie. An eine Zusage wegen Novosibirsk kann man sich plötzlich nicht mehr erinnern. Schwiegermutter soll doch bitte wieder nach Moskau. Sie hat aber längst Flugtickets über Novosibirsk besorgt. Das Schreiben an den Bundestag findet man im Auswärtigen Amt nicht. Ich schicke eine Kopie hin, aber es kommt keine Reaktion. Also schreibe ich eines Nachts ein Fax an verschiedene Abgeordnete des Petitionsausschusses mit fetter Überschrift: Auswärtiges Amt bricht Zusage an Bundestag -- Stopp -- Russische Großmutter kann Weihnachten nicht mit deutschen Enkeln feiern --Stopp

Am nächsten Vormittag kommen mehrere Anrufe aus Berlin, man werde uns helfen. Gegen 11 Uhr erhalte ich eine E-Mail aus dem Auswärtigen Amt: Sie kann nun doch in Novosibirsk das Visum erhalten. Na, bitte.

Dezember 2005

Ein Anruf am frühen Abend: Monsieur Beaudu von der EU-Kommission meldet sich. Er entschuldigt sich, dass es so lange gedauert habe. Wie geht's der Schwiegermutter, fragt er, wie geht's mit dem Visum. Man fände das ja höchst interessant, was ich da schildere, aber es gebe doch Möglichkeiten, auf die persönliche Vorsprache zu verzichten. Die EU-Kommission versteht nicht, warum die Schwiegermutter immer in die Botschaft soll. Da gebe es doch Möglichkeiten, auch für ein Mehrfachvisum. Man will das mit den deutschen Stellen mal besprechen und dabei unseren Fall erwähnen. Dafür bittet man um unser Einverständnis.

Ach ja, die Touristen. Man habe ja gesehen, wohin das führt, sagt Monsieur Beaudu. Zwei Tage später bekomme ich eine E-Mail von ihm und mache drei Luftsprünge. Später soll ich noch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme der Kommission erhalten. Sie ist damit die erste und einzige staatliche Stelle, die mein Anliegen nach Reiseerleichterungen für die Familienangehörigen als berechtigt anerkennt und die diesem Anliegen Rechnung tragen will.

Die Mail von Mr. Beaudu geht sofort weiter ins Auswärtige Amt. Und endlich kann ich auch den Text der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion im Internet ausfindig machen. Einen wesentlichen Passus darin hat das Amt die ganze Zeit unterschlagen: Auf die persönliche Vorsprache kann verzichtet werden, wenn der Antragsteller zu weit von der Botschaft wohnt oder bereits bekannt ist. Die deutschen Visa-Stellen machen von dieser Möglichkeit aber nur bei Prominenten Gebrauch, nicht bei den tausenden Familienangehörigen von Deutschen etwa in Russland. Genau das müssten sie aber, und zwar von sich aus. Stattdessen beharrt das Auswärtige Amt darauf, Visa-Anträge müssten grundsätzlich persönlich gestellt werden. Und ich habe es ihnen über Jahre geglaubt, habe geglaubt, das liege an Schengen, wie immer behauptet, Schengen, Schengen, nochmals Schengen. Wie naiv kann man eigentlich sein?

In Novosibirsk herrschen 30 Grad Kälte. Schwiegermutter muss zum Glück kaum anstehen, sie wird durch den Haupteingang an der Schlange vorbei ins Konsulat geführt wie eine Prominente und bekommt ein Jahresvisum. Sie ist ganz glücklich. Trotzdem muss sie fast eine Woche in Novosibirsk absitzen, um dieses Visum zu bekommen. Zeit, die sie besser hier mit den Enkeln verbringen könnte. Bei ihrer Ankunft in Hannover verspreche ich ihr, dass sie nie wieder eine deutsche Botschaft wird betreten müssen.

Januar 2006

Das Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft. Am Neujahrstag sende ich Grüße ins Auswärtige Amt und beantrage die Herausgabe sämtlicher Erlasse, die sich mit der persönlichen Vorsprache befassen. Nach zwei Tagen erhalte ich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem Hinweis, dass das bis zu 500 Euro kosten kann.

Mitte Januar kommt endlich das heiß ersehnte Schreiben von der EU-Kommission. Ich reiche es an den Bundestag weiter mit der Bitte, das Petitionsverfahren wieder aufzunehmen. An den Bundesaußenminister schicke ich eine Schadensersatzforderung im Namen meiner Schwiegermutter, weil man sie überflüssiger Weise einmal in Moskau und einmal in Novosibirsk hat antanzen lassen. Nach zwei Monaten kommt eine Eingangsbestätigung für das Fax.

Pünktlich am 31. Januar, zum Ablauf der gesetzlichen Frist, erteilt mir das Auswärtige Amt einen Bescheid zu dem erbetenen Erlass: Die Gebühr für die Herausgabe des 4seitigen Dokuments beträgt 107,20 Euro, zahlbar per Vorkasse.

Februar 2006

Das Visa-Referat im Auswärtigen Amt ist inzwischen butterweich und kündigt an, auf persönliche Vorsprachen der Schwiegermutter künftig verzichten zu wollen. Sie hätte schon im Sommer das Jahresvisum bekommen können, wenn der fehlerhafte Eintrag auf der Verpflichtungserklärung nicht gewesen wäre, heißt es. Ich schreibe daraufhin an Hannovers Oberbürgermeister Dr. h.c. Herbert Schmalstieg, er möge die deswegen nötige Reise nach Novosibirsk bitte ersetzen und mir die 31 Euro Gebühr erstatten, die die Stadt jedes Mal für die Einladung kassiert.

Inzwischen hat auch mein Schwiegervater endlich einen Auslandspass beantragt. Er hat sich bislang nicht erweichen lassen, uns einmal besuchen zu kommen. Es ist ihm zu mühsam, mutmaßt seine Tochter. Lieber geht er mit seinem Kollegen am Amur angeln. Doch daraus wird in den nächsten Jahren nichts werden, denn den Fluss haben ja die Chinesen vergiftet. Da kann er ja auch am hannoverschen Maschsee angeln. Wir beschließen, dass er Anfang Oktober kommen soll, wenn die Kinder ihre Geburtstage haben. Katja wird dann zwei, Nastja vier Jahre alt. Das Auswärtige Amt verlangt, dass er persönlich in die Botschaft soll, weil er zum ersten Mal kommt. Ich reiche beim Verwaltungsgericht Berlin eine knapp eintausend Gramm schwere Klageschrift zum Thema persönliche Vorsprache ein.

Hannover, März 2006, Ausländerbehörde

Es ist noch zu früh, die Einladung für den Schwiegervater zu machen, und gleichzeitig schon fast zu spät. Ich wiege mich in falscher Sicherheit. Was könnte dabei schon schief gehen? Am 17. März habe ich einen Termin auf der Ausländerbehörde Hannover. Nein, die Dauer trägt man schon lange nicht mehr ein, erklärt mir der Sachbearbeiter. Ach, aber warum dann vor einem Jahr, als ich sie darum angefleht habe, denke ich mir, während der Beamte mein Gehalt in den Computer eingibt: Es reicht nicht. Wie? Ich bekomme über 2200 Euro im Monat ausgezahlt, schließlich arbeite ich seit einem halben Jahr wieder in Vollzeit. Wer soll denn dann noch Verwandte aus dem Ausland einladen, wenn nicht ich?

Ja, das frage er sich auch, sagt der Sachbearbeiter. Seit die Pfändungsfreigrenzen erhöht worden seien, schicke man fast alle wieder weg, die früher problemlos ihre Familienangehörigen einladen konnten, erzählt der Mann mit freundlichem Lächeln. Dafür müsste man sie in die Fresse hauen, denke ich, zucke mit den Achseln und bitte ihn, doch mal seinen Chef zu fragen, ob man da wirklich nichts machen könne. Nach zwei Minuten kommt er zurück und stempelt die Einladung in fetten Lettern ab: "Bonität nicht gegeben". Das ist der Stempel, den man in Köln für die obdachlosen Vieleinlader des Anatoli B. gebraucht hätte.

Der Schwiegervater wird damit kein Visum bekommen. Ich radle nach Hause und rufe diesen Sachgebietsleiter an. Was das solle, will ich wissen, ob das seine persönliche Rache für meine Beschwerden sei. "Wissen Sie was", heißt es am anderen Ende unumwunden, "Sie schreiben doch so gern, schreiben Sie weiter".

Leipzig, Dezember 1988, Amt für Genehmigungswesen

"Und Sie wollen wirklich in die Pej-Err-Tej? Überlegen Sie sich das gut: Bei uns kann's nur noch besser werden."

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